Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sitzungsbeantragungsrecht Bedeutung

Suchen

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sitzungsbeantragungsrecht

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sitzungsbeantragungsrecht Logo #42880Die BaFin ist nach 5 44 a KWG befugt, bei Banken in den Rechtsform en der juristischen Person die Einberufung der Haupt-, Generaloder Gesellschafterversammlung en sowie die Anberaumung von Sitzungen der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane sowie die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung zu verlangen. Die Befugnisse stehen der BaFin auch ....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bundesanstalt-fuer-finanzdienstlei
Keine exakte Übereinkunft gefunden.